Der Amateurfunkdienst ist ein experimenteller, nicht kommerzieller Funkdienst. Er ist im Internationalen Fernmeldevertrag definiert und dient der Kommunikation der Funkamateure untereinander sowie den technischen und wissenschaftlichen Studien der Funkamateure. Der Amateurfunkdienst darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

Dem Amateurfunk sind verschiedene Frequenzbereiche zugeordnet. Innerhalb dieser Frequenzbänder hat der Amateurfunkdienst entweder einen primären oder einen sekundären Status. Diese Zuordnung geschieht im Bandplan in dem auch die zulässigen Betriebsarten notiert sind.

Jedem ist der Empfang von Aussendungen der Funkamateure gestattet aber das Senden von Signalen ist den Inhabern eines Amateurfunkzeugnisses vorbehalten. Dieses Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung. In Deutschland ist dies die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Die Anforderungen der Prüfung sowie die späteren Berechtigungen hängen von der Lizenzklasse ab.

Früher gab es 3 verschiedene Lizenzklassen aber in nächster Zeit ist mit einer Zusammenlegung von zwei Klassen zu rechnen, weil die Morseprüfung als Zugangsvoraussetzung für Kurzwelle weggefallen ist. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Diese Zulassung ordnet ihm ein personengebundenes Rufzeichen zu. Anhand dieses Rufzeichens kann man auch die Lizenzklasse bestimmen. Das Rufzeichen enthält ein 2-stelliges Präfix, eine einstellige Zahl und ein 2 bis 3-stelliges Suffix. Anhand des Präfixes kann man die Lizenzklasse und das Land bestimmen

Meine  BPSK 31 QSO,s